Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen erfassen:
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Ich habe eine Frage.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
P7V1L1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
P7V1L1A102B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
P7V1L1A4A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V1L1A5A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
P7V1L1A8A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
P7V1L5A102B00
|
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
|
P7V1R1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V1R1A102B00
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V1R1A104A00
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V1R1A4A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V1R1A5A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L1A102B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L1A4A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L1A5A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L1A5A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2L5A102B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A102AM222234
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
P7V2R1A102B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A104A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A104B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A2A4B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A4A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A4A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A5A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A5A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
P7V2R1A5A4B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A7D8A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A8A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A8A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A8A4A00
|
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I Nummer 2 zu finden.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A2A01
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A2B01M282550
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A4B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A4B00M280709
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten erstellen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R1A9A4B00M280710
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R4A102B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R4A4A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R4A8A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R5A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R5A102B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R5A4A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R5A4A2AM206107
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V2R5A5A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
P7V3L1A102B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
P7V3L1A104A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A2A2A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A2A4A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
P7V3L1A402B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A4A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A4A4B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A5A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A8A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L1A9A2B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3L5A102B00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A102A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A102B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A104A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A104B00
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A4A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R1A9A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V3R5A102A00
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:
|
P7V3R5A102B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V4R5A4A2A00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7V5R1A8A2B04
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7VE2L5A4A2B00M282930
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
P7VS3L1A4A2B00
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
p7w cw Anschlussplatte
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|