Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen erfassen: |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Ich habe eine Frage. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | P7V1L1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | P7V1L1A102B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | P7V1L1A4A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V1L1A5A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | P7V1L1A8A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | P7V1L5A102B00 |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen. | P7V1R1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V1R1A102B00 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V1R1A104A00 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V1R1A4A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V1R1A5A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L1A102B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L1A4A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L1A5A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L1A5A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2L5A102B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A102AM222234 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen: | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | P7V2R1A102B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A104A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A104B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A2A4B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A4A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A4A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A5A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A5A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | P7V2R1A5A4B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A7D8A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A8A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A8A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A8A4A00 |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I Nummer 2 zu finden. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A2A01 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A2B01M282550 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A4B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A4B00M280709 |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten erstellen: | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R1A9A4B00M280710 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R4A102B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R4A4A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R4A8A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R5A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R5A102B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R5A4A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R5A4A2AM206107 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V2R5A5A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | P7V3L1A102B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | P7V3L1A104A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A2A2A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A2A4A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: | P7V3L1A402B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A4A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A4A4B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A5A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A8A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L1A9A2B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3L5A102B00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A102A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A102B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A104A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A104B00 |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A4A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R1A9A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V3R5A102A00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen: | P7V3R5A102B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V4R5A4A2A00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7V5R1A8A2B04 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7VE2L5A4A2B00M282930 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | P7VS3L1A4A2B00 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | p7w cw Anschlussplatte |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |