Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VAB106 |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | A2FM90/61W-VAB180 |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | A2FM90/61W-VAB181 |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | A2FM90/61W-VAB181-SK |
A2FM90/61W-NAB020D | A2FM90/61W-VAB188 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-VAB190DJ |
A2FM90/61W-NAB181-SK | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-VAB191DJ |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VAB191DJ-K |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-VAB191HJ |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
A2FM90/61W-PAB027D-SK | A2FM90/61W-VAB192DJ-K |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
A2FM90/61W-PAB181-SK | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist nicht erforderlich. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | A2FM90/61W-VBB010F-SK |
A2FM90/61W-PBB027D-SK | A2FM90/61W-VBB010J-S |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB020D |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen. | A2FM90/61W-VBB020F |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB020F-K |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB020H |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | A2FM90/61W-VBB027D |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | A2FM90/61W-VBB030 |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB040 |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | A2FM90/61W-VBB100 |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-VBB100-S |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB106D |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB180F |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB181F-K |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | A2FM90/61W-VBB191J-K |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu entnehmen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-VBBXXX-SK |
A2FM90/61W-VAB100 | A2FM90/61W-XBB010-S |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | A2FM90/61W-XBB020-S |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | A2FM90/61W-XBB027F-S |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1049/2009 zu finden. | A2FM90/61W-XBB040-S |
A2FM90/61W-VAB100F-K |