Produktbeschreibung:
Der Hydraulikmotor der ATUS A6V-Serie ist ein Hochleistungsmotor mit festem Hubraum, der speziell für anspruchsvolle Hydraulikanwendungen wie hydraulische Fahrmotoren von Baggern entwickelt wurde. Die A6V-Serie wurde für eine effiziente Kraftübertragung entwickelt und umfasst mehrere Größen, darunter A6, A6VM55, A6VM80, A6VM107, A6VM160 und A6VM200, und bietet Vielseitigkeit für verschiedene Betriebsanforderungen. Diese Motoren sind auf hohes Drehmoment und hohe Drehzahlen ausgelegt und bieten selbst unter rauen Arbeitsbedingungen eine gleichmäßige und zuverlässige Leistung.
Dank seiner robusten Konstruktion und seines effizienten Designs gewährleistet der Hydraulikmotor ATUS A6V einen konsistenten und zuverlässigen Betrieb in Hydrauliksystemen und minimiert Ausfallzeiten und Wartungskosten. Egal, ob Sie mit Baggern, Kränen oder anderen Baumaschinen arbeiten, der Motor der A6V-Serie ist die ideale Wahl, um maximale Effizienz und Betriebsdauer zu gewährleisten.
Dieser Motor ist außerdem mit einer Vielzahl von Hydrauliksystemen kompatibel und lässt sich problemlos in vorhandene Konfigurationen integrieren. So wird sichergestellt, dass er den Anforderungen anspruchsvoller Industrieanwendungen gerecht wird.
Hauptmerkmale:
•Konstruktion mit festem Versatz:Die Hydraulikmotoren der Serie ATUS A6V verfügen über eine Konfiguration mit festem Hubraum, die eine präzise Steuerung des Flüssigkeitsflusses ermöglicht und so eine effiziente Leistungsabgabe an Hydrauliksysteme gewährleistet.
•Hoher Drehmoment und Effizienz:Der Motor ist auf hervorragende Drehmoment- und Drehzahlleistung ausgelegt und eignet sich daher ideal für anspruchsvolle hydraulische Baggerfahrmotoren und andere Schwerlastanwendungen.
•Vielseitiger Größenbereich:Erhältlich in verschiedenen Größen, darunter A6, A6VM55, A6VM80, A6VM107, A6VM160 und A6VM200, und ist somit an eine breite Palette von Maschinenspezifikationen anpassbar.
•Robuste Konstruktion:Die Konstruktion aus hochwertigen Materialien gewährleistet eine lange Lebensdauer und geringen Wartungsaufwand und stellt sicher, dass Ihr Motor auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig funktioniert.
•breite Kompatibilität:Ideal für die Integration in zahlreiche Hydrauliksysteme und gewährleistet Flexibilität für den Einsatz in Baggern und anderen Industriemaschinen.
•Energieeffizient:Entwickelt für optimalen Energieverbrauch, reduzierte Betriebskosten und verbesserte Gesamteffizienz in Hydrauliksystemen.
•Minimaler Wartungsaufwand:Aufgrund seiner robusten Bauweise und effizienten Konstruktion erfordert dieser Hydraulikmotor weniger Wartung, was zu geringeren Ausfallzeiten und niedrigeren Betriebskosten führt.
Anwendungen:
•Bagger und Baumaschinen:Der Hydraulikmotor der Serie ATUS A6V wird häufig in hydraulischen Fahrmotoren von Baggern eingesetzt, um für eine kraftvolle und effiziente Bewegung schwerer Maschinen zu sorgen.
•Schwerlastindustrie:Perfekt für den Einsatz in Kränen, Ladern und anderen großen Baumaschinen, bei denen hohes Drehmoment und Zuverlässigkeit unabdingbar sind.
•Hydrauliksysteme:Eine ausgezeichnete Wahl für den Antrieb verschiedener Hydrauliksysteme in Industriemaschinen, die einen reibungslosen Betrieb und eine zuverlässige Kraftübertragung gewährleistet.
•Bergbau-Ausrüstung:Wird in Bergbaugeräten wie Bohrern und Baggern verwendet, bei denen hohe Haltbarkeit und konstante Leistung entscheidend sind.
•Marine-Anwendungen:Der A6V-Hydraulikmotor eignet sich gut für Schiffsausrüstung wie Winden, da er konstante Leistung und effizienten Betrieb in rauen Umgebungen bietet.
•landwirtschaftliche Ausrüstung:Ideal für landwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren und Erntemaschinen, die für Schwerlasteinsätze eine effiziente und zuverlässige Hydraulikleistung benötigen.
•Antriebstechnik in verschiedenen Branchen:Ob mit einer Hydraulikpumpe oder in Verbindung mit anderen Hydrauliksystemkomponenten: Der Motor der ATUS A6V-Serie ist eine vielseitige Lösung für die zuverlässige Kraftübertragung in verschiedenen Bereichen.
Der Hydraulikmotor der ATUS A6V-Serie bietet außergewöhnliche Leistung für hydraulische Fahrmotoren von Baggern und andere Hydraulikanwendungen. Mit seinen vielseitigen Größenoptionen, seinem langlebigen Design und seinem energieeffizienten Betrieb ist er die ideale Wahl für Branchen, die eine zuverlässige Kraftübertragung in anspruchsvollen Umgebungen benötigen. Wählen Sie den Hydraulikmotor A6V für überlegene Effizienz und lang anhaltende Leistung in Ihren Hydrauliksystemen.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r1/63w-vzb017ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r1/63w-vab027ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Ich habe eine Frage.
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Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r1/63w-vab017ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r/60w-pzb026a-s
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a6vm160ha2t/63w-vab027a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1b/63w-vzb380x-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1b/63w-vzb380a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Erzeugnisse.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG genannten Fahrzeuge.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1/63w-vzb380a-k
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1/63w-vzb380a
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a6vm160ha2t/60w-ppb027a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Daten sind für die Berechnung der Verbrennungsmenge zu verwenden.
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a6vm160ha1/63w-vzb027a
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a6vm160ha2r2/63w-vzb027ha
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a6vm160ha1/63w-vzb020a
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a6vm160ha2r2/63w-vzb027a
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a6vm160ha1/63w-vzb017a
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a6vm160ha2r2/63w-vab027ha
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a6vm160ha1/63w-vzb010a
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a6vm160ha2r2/63w-vab027a
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a6vm160ha1/63w-vpb020a
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a6vm160ha2r1/63w-vzb027ha
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a6vm160ha1/63w-vpb010a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha2/63w-vzb380a-s
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a6vm160ha1/63w-vab380a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha2/63w-vzb027a
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a6vm160ha1/63w-vab380a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/63w-vab027a
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a6vm160ha2/63w-vzb020a
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a6vm160ha1/63w-vab020a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Durchführung von Maßnahmen zu prüfen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha2/63w-vzb010a
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a6vm160ha1/63w-vab017a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha2/63w-vsb380a-s
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha2/63w-vab027a
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Die Anweisungen für die Verwendung von
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160mo/63w-vzb380a-s
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a6vm160ha2/63w-vab020da-s
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a6vm160mo/63w-vpb020a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160hzx/63w-vzb010b-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160hz1/63w-vzb027b
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a6vm160ha2/63w-vab020a
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a6vm160hz1/63w-vzb020b
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a6vm160ha2/63w-vab017a
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a6vm160hz1/63w-vzb010b
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a6vm160ha2/63w-vab010a
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a6vm160hz1/63w-vpb020b
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160hz1/63w-vab020b
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a6vm160ha2/63w-pab020da-s
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a6vm160hz1/63w-vab017b
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a6vm160ha2/60w-vab026a-s
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a6vm160hz1/63w-vab010b
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a6vm160ha2/60w-pzb027a
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a6vm160hz/6ow-pzb027b-s
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a6vm160ha2/60w-pzb020a
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vzb027b
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a6vm160hz/60w-pzb180a-s
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a6vm160ez2/63w-vzb020hb
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vzb020b
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vzb010hb
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vzb010b
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vpb027b
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-val010b
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vab380hb-k
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ez2/63w-vab380hb
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a6vm160hx/63w-vzb02xb-s
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a6vm160ez2/63w-vab027hb
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a6vm160hx/63w-vzb027b-s
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a6vm160ez2/63w-vab027fhb-k
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a6vm160hdxdx/63w-vzb02xb-s
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a6vm160ez2/63w-vab027fhb
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a6vm160hdxdx/63w-vab027b-s
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a6vm160ez2/63w-vab027dhb
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a6vm160hd6/63w-vzb020b
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Die Anweisungen für die Einführung von Verfahren zur Festlegung von
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a6vm160hd6/63w-vpb020b-s
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a6vm160ez2/63w-vab027b
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a6vm160hd2e/63w-vab020b
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Die Anweisungen für die Verwendung von
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a6vm160hd2e/63w-vab010b
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a6vm160ez2/63w-vab020hb
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a6vm160hd2d/70w-vzb380b-sk
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a6vm160ez2/63w-vab020b
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a6vm160hd2d/70w-vzb380b-s
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a6vm160ez2/63w-vab017hb
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a6vm160hd2d/63w-vzb380b-sk
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a6vm160ez2/63w-vab017b
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a6vm160hd2d/63w-vzb380b-s
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a6vm160ez2/63w-vab010hb
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a6vm160hd2d/63w-vzb020b
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a6vm160ez2/63w-vab010dhb
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a6vm160hd2d/63w-vzb010db
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a6vm160ez2/63w-vab010b
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a6vm160hd2d/63w-vzb010b-s
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a6vm160ez2/60w-pzb027b
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a6vm160hd2d/63w-vzb010b
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a6vm160ez2/60w-pzb020b
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Die Anweisungen für die Einführung von neuen Technologien
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a6vm160ez2/60w-ppb010b
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A6vm160hd2d/63w-vab027b.
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a6vm160ez2/60w-pab027b
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a6vm160ep2/63w-vzb017xa-s
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a6vm160ez2/60w-pab020b
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a6vm160ep2/63w-vzb017hb-s
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a6vm160ez2/60w-pab010b
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a6vm160ep2/63w-vzb017hb
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a6vm160ez1d/60w-pzb010b-s
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a6vm160ep2/63w-vzb017ha
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a6vm160ez1/63w-vzb027hb
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a6vm160ep2/63w-vzb017fxb-s
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a6vm160ez1/63w-vzb027b
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten und in den Drittländern zu erfüllen.
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a6vm160ez1/63w-vzb020hb
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a6vm160ep2/63w-vzb017fxa-s
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a6vm160ez1/63w-vzb020b
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a6vm160ep2/63w-vzb017fpb
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a6vm160ez1/63w-vab027hb
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a6vm160ep2/63w-vzb017dwa-s
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a6vm160ez1/63w-vab027b
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a6vm160ep2/63w-vzb017dhb
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a6vm160ez1/63w-vab020hb
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a6vm160ep2/63w-vzb017dha
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a6vm160ez1/63w-vab020b
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez1/63w-vab017hb
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a6vm160ep2/63w-vzb017db-s
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a6vm160ez1/63w-vab017b
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a6vm160ep2/63w-vzb017db
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a6vm160ez1/60w-pzb027b-s
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a6vm160ep2/63w-vzb017da-s
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a6vm160ez1/60w-pzb027b
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a6vm160ep2/63w-vzb017da-k
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a6vm160ez1/60w-pzb026b
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a6vm160ep2/63w-vzb017da
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a6vm160ez1/60w-pzb020b
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a6vm160ep2/63w-vzb017b-s
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a6vm160ez1/60w-pzb010b
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a6vm160ep2/63w-vzb017b
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a6vm160ha1/63w-vab010a
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a6vm160ep2/63w-vzb010hb
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a6vm160ha1/62w-nzb380a
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a6vm160ep2/63w-vzb010dhb
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a6vm160ha1/60w-vzb027a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/60w-vzb020a-s
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a6vm160ep2/63w-vzb010db-s
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a6vm160ha1/60w-pzb380a
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a6vm160ep2/63w-vzb010b
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a6vm160ha1/60w-pzb180a-k
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a6vm160ep2/63w-vpb020hb
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a6vm160ha1/60w-pzb086a-s
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a6vm160ep2/63w-vpb010hb
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/60w-pzb086a
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a6vm160ep2/63w-vab527fpa-s
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a6vm160ha1/60w-pzb080a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/60w-pzb080a
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a6vm160ep2/63w-vab027hb
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a6vm160ha1/60w-pzb027a
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a6vm160ep2/63w-vab027ha
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a6vm160ha1/60w-pzb026a
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a6vm160ep2/63w-vab027fxb-s
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a6vm160ha1/60w-pzb020a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/60w-pzb020a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1/60w-pzb010a-s
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a6vm160ep2/63w-vab027fpa-k
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a6vm160ha1/60w-pzb010a
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a6vm160ep2/63w-vab027fpa
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a6vm160ha1/60w-pab020a
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a6vm160ep2/63w-vab027fhb-k
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a6vm160ha1/60w-pab016a
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a6vm160ep2/63w-vab027fhb
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a6vm160ha1/60w-pab010a
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a6vm160ep2/63w-vab027dtb
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a6vm160ha1/60w-nzb380a
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a6vm160ep2/63w-vab027dhb-k
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a6vm160ha1/60w-nzb080a-s
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a6vm160ep2/63w-vab027dhb
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a6vm160ha1/60w-nzb080a-k
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a6vm160ep2/63w-vab027dha-s
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a6vm160ha1/60w-433563
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a6vm160ep2/63w-vab027dha
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a6vm160foe/63l-vzb020b
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a6vm160ep2/63w-vab027db-k
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a6vm160foe/63l-vpb020b
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Die Anweisungen für die Einführung von Verfahren zur Festlegung von
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a6vm160foe/62l-vpb020b
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1tx/63w-vpb020a-es
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160fo/62l-vzb020b
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160fo/60l-vzb020b
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a6vm160ha1t/63w-vzb380a-k
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a6vm160ez2x/63w-vab020b-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2d/60w-pzb020b
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a6vm160ha1t/63w-vzb380a
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a6vm160ez2d/60w-pab020b
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2d/60w-pab016a
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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a6vm160ez2d/60w-pab010db-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2d/60w-pab010b
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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a6vm160ez2/6ow-pzb010b
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 2 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
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a6vm160ez2/63w-vzb380ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2/63w-vzb380fha-k
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Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.
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a6vm160ez2/63w-vzb380fha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2/63w-vzb027hb
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ez2/63w-vzb027ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r2/63w-vzb010ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r2/63w-vzb010a
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r2/63w-vab027ha-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r2/63w-vab027ha
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Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst.
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a6vm160ha1r2/63w-vab027a
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a6vm160ha1t/60w-pzb380a
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a6vm160ha1r2/63w-vab020ha
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1r2/63w-vab020a
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1r2/63w-vab017ha
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1r2/63w-vab017a
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1r2/63w-vab010ha
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1r2/63w-vab010a
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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a6vm160ha1r1/63w-vzb027ha
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge.
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Die Anweisungen sind in der Regel nicht gültig.
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a6vm160ha1t/60w-ppb027a-s
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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a6vm160ha1t/60w-pab027a
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