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Blaser Hydraulikmotor F11 Festverlagerungsmotor F11019 Kolbenmotor F11-010 F11-005 F11-006

Blaser Hydraulikmotor F11 Festverlagerungsmotor F11019 Kolbenmotor F11-010 F11-005 F11-006

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Produktübersicht

mit einem axalen Kolbenmotor


1.Der laminate Kolbenring bietet wichtige Vorteile wie geringe interne Leckage und Wärmeschlagfestigkeit.
2. Die Pumpenversion verfügt über hochentwickelte Ventilplatten für eine höhere Selbstprimiergeschwindigkeit und geringen Lärm, mit links und rechts drehbarer Hand.
3.Die Motoren f11/f12 erzeugen beim Anfahren und bei niedrigen Drehzahlen ein sehr hohes Drehmoment. 4. Unser einzigartiges Zeitgerät synchronisiert Welle und Zylinderfass, so dass die F11/F12 sehr gut gegen hohe G-Kräfte und Torsionsschwingungen standhält.
5. schwerDie Ausrüstung ist mit einem hohen Druck von mehr als 10 Watt ausgestattet. 6.Die F11 und F12 sind einfach und einfach ausgelegt und verfügen über nur wenige bewegliche Teile, was sie zu sehr zuverlässigen Motoren/Pumpen macht.
7.Die einzigartige Verriegelung des Kolbens, der Zeitgerät und der Lager sowie die begrenzte Anzahl der Teile führen zu einem sehr robusten Design mit langer Lebensdauer und vor allem nachgewiesener Zuverlässigkeit.
Merkmale auf einen Blick
• die Serie f11 ist in folgenden Rahmengrößen und -versionen erhältlich:
- f11-5, -6, -10, -12, -14 und -19 mit Flanz und Wellenende
- f11-10, -12 und -14 mit Isoflansche und -achse - f11-10, -12, -14 und -19 mit SAEflansche und -achse


Linkser Höhe
Vorwärtshöhe
Produktbeschreibung
Produktkonfiguration
Flanschverbindung
Flachschlüsselwelle und Blumenschlüsselwelle sind erhältlich
Flachölport und -fadenöl portabel
Vertriebs- und Servicenetz
erfolgreiches Projekt
Drehen Sie den Motor mit hoher Geschwindigkeit in der Logo-Maschine
Schraubbaum-Hydraulikmotor
Schwingungsmotor für das Schleifen von Hammern
ähnliche Erzeugnisse
FAQ
Q: Was ist unser Hauptzweck? a: 1. Herstellung von hydraulischen Pumpen und Motoren, Reduktoren.
2. hydraulische Ersatzteile und Wartung.
3. Baumaschinen.
4. Ersatz von Markenpumpen und Motoren.
5. Hydraulik.
Q: Wie sind die Zahlungsbedingungen?
a: Vollbestellung: 50% als Anzahlung (50% Anzahlung), 50% Restzahlung vor Versand.
Kleine Bestellung oder Musterbestellung: 100%ige Vorauszahlung.
Kann ich meine Marke auf die Pumpen markieren?
a: Ja, alle Produkte akzeptieren Markierung und Kennzeichnung.
Q: Was ist unser vor allem internationaler Markt?
a: Ostasien 5%, Westeuropa 10%, Nordeuropa 5%, Südeuropa 10%, Südasien 10%, Inlandsmarkt 60%.
Q: Wie lange ist die Qualitätsgarantie für die Produktion?
a: Wir bieten 12 Monate Qualitätsgarantie für alle unsere Hydraulikpumpen und Motoren.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
F11-019-Sb-CS-K-390-
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Informationen zu übermitteln.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.

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