Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind zu berücksichtigen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Pv29 2r1d j02 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Pv29 1l1d c00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | pv29 2rid c00 |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I Nummer 2 zu finden. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu entfernen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Pv29 1l1dc00 |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Bedingungen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die folgenden Fahrzeuge: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu entnehmen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verwenden. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu entnehmen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |