PVXS180+PVH98 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln, welche Maßnahmen sie ergreift. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind nicht zu entnehmen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu machen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten. |