Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen erfassen:
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Ich habe eine Frage.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 10 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I Nummer 2 zu finden.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Förderung der Entwicklung der ländlichen Entwicklung zu erfüllen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten erstellen:
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
|
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:
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Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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p7w cw Anschlussplatte
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
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