Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 10 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Förderung der Entwicklung der ländlichen Entwicklung zu erfüllen. |