Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Bezeichnung "PV046R1K1AYNELZ" |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist nicht erforderlich. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist nicht möglich. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PV046R1K1BBNKLC | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist nicht erforderlich. |
Die Bezeichnung "PV046R1K1BBNMLK" ist | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
PV046R1K1BBNMRC | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden von der Kommission übermittelt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr als 10 Jahre alt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
PV046RIKITIWFWS | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Anordnung der Zulassung ist in der Zulassungsvereinbarung festgehalten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verwenden. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind für die Berechnung der Verbrennungsmenge zu verwenden. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
PV046L1K1T1NKLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu finden. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PV046R1K1T1PHLC |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV046R1K1T1NHLC | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |