Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Kraftfahrzeugen. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | PV092R1K1A1NTLA | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Bezeichnung "PV092R1K4T1WUPG" ist | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden von der Kommission übermittelt. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | PV092R1K1AYNSCB | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
PV092R1K8T1NTLC | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Bezeichnung "PV092R1K1JHNMCK" ist: |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Durchführung von Maßnahmen zu beachten. | PV092R1K1T1NMRC |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PV092R1K1T1NHLC |
PV092R1L1D1NFR1 | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | PV092R1K1T1NMLA | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PV092R1K1T1NFHS | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1L1T1NMFC |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1L1T1NFPD | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr relevant. |
PV092R1L1T1NFR1 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1L1T1NGLC | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | PV092R1K1T1NMLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG zu finden. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr als 10 Jahre alt. | PV092R1K1T1NSLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1L1T1NKLA | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1L1T1NMCA | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1K1T1WTLC | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. |
PV092R1L1T1NMCC | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | PV092R1D1T1NGLC |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | PV092R1K1T1NSLB | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1D1T1NMLA |
PV092R1L1T1NMFC | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Daten werden von der Kommission übermittelt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr relevant. | PV092R1K1T1NTCA | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. | PV092R1D1T1NTLC |
PV092R1L1T1NMR1 | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1K1T1PHLC | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1K1T1PHCC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1L1T1VKLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1K1T1NMRC | PV092R1K1T1NTLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | PV092R1D3C1NTLC |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1D3CDNMRC |
PV092R1E1S1NFR1 | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092L1K1T1NMLC | PV092R1D3T1NKLC |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | PV092R1K1T1NULA | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1D3T1NMLA |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092L1K1T1NSLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | PV092R1D3T1NSLC |
PV092R1E1T1NMFC | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | PV092L1K1T1WTLC | PV092R1D3T1NTLA |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PV092R1E1T1NMTP | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
PV092R1E8A1NSLC | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PV092R1E8B4NSLC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PV092L1K1T1PHLC | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PV092R1E8DFNWLC | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | PV092L1K1T1PHCC | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | PV092L1L1T1VKLC | PV092R1E1D1NFR1 |
PV092R1G1D1NFR1 | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
PV092R1G1S1NFR1 | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu finden. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. | PV092R1K1T1VHLA | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
PV092R1G1T1NFR1 | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zu finden. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG erfasst. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |