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Hydraulikantriebssystem von Parker Flügelzellen- und Goldbecherpumpen für mobile Ölbohranlagen an Land auf Rädern

Hydraulikantriebssystem von Parker Flügelzellen- und Goldbecherpumpen für mobile Ölbohranlagen an Land auf Rädern

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Produktübersicht

Kolbenpumpen und Motoren

variable Pumpe/Festmotor. Diese Kombination sorgt für ein konstantes Drehmoment bei einem festen maximalen Druck über den gesamten Drehzahlbereich. Geschwindigkeit und Richtung werden mit einer variablen Umschlag über der Zentrumspumpe gesteuert. Die Leistung aus Überholbelastungen wird in den Hauptantrieb

Ein Blick auf die Merkmale
>Schraubverstellung manuell
>zwei Positionssteuerungen
>3 Positionssteuerung
>2 Positionssteuerung mit ceptop3, ng6 Ventil
>3 Positionssteuerung mit ceptop3, ng6 Ventil
>mit einer Breite von mehr als 20 mm,
>mit einer Leistung von mehr als 50 W und einer Leistung von mehr als 50 W
>mit einer Leistung von mehr als 50 W und einer Leistung von mehr als 50 W
>Federzentrierte Bremse und einstellbare Umgehungsregelung (automatische Bremsregelung)
>Elektrohydraulische Steuerung
>mit einem Stroker von mehr als 20 W
>Elektrische Schlagmaschine
>Steuerung des Servoventils mit hohem IQ
>Ein Schaltkranz mit einem hohen IQ df+
>Umschaltung des Drehmomentbegrenzers





Produktspezifikationen
Produktkonfiguration
Flanschverbindung
Flachschlüsselwelle und Blumenschlüsselwelle sind erhältlich
Flagianer Port- und Fadenöl-Portabel
Vertriebs- und Dienstleistungsnetz
Erfolgreiches Projekt
Drehen Sie den Motor in der Logo-Maschine mit hoher Geschwindigkeit
Schraubbaumotor
Vibrationsschlagende Hammer Vibrationsmotor
Papierindustrie
Schmelzfeld
Injektionsformen
Bergbau-Ausrüstung
Kraftwerk
Petrochemie
Ähnliche Produkte
FAQ
F: Was ist unsere Hauptanwendung? A: 1. Herstellung von Hydraulikpumpen und -motoren, Reduktoren. Wir sind Fabrik.
2. Die Hydraulische Ersatzteile und Wartung.
3. Die Baumaschinen.
4. Die Ersatz von Markenpumpen und Motoren.
5. Die Hydraulisches System.
F: Wie sind die Zahlungsbedingungen?
A: Vollständiges Auftrag: 50% als Anzahlung (50% Anzahlung), 50% Restzahlung vor Versand.
Kleine Bestellung oder Musterbestellung: 100% volle Vorauszahlung.
F: Kann ich meine Marke auf die Pumpen markieren?
A: Ja, alle Produkte akzeptieren Ihre Marke und Ihren Code.
F: Was ist unser vor allem internationaler Markt?
A: Ostasien 5%, Westeuropa 10%, Nordeuropa 5%, Südeuropa 10%, Südasien 10%, Inlandsmarkt 60%.
F: Wie lange ist die Qualitätsgarantie für die Produktion?
A: Wir bieten 12 Monate Qualitätsgarantie für alle unsere hydraulischen Pumpen und Motoren.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
P24S8L1E9A4B002B1M283176
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
P24S3R1E9A4A002B1M284827
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
P24S7R1E9A2B002B1M286264
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
P24S7R1E9A2B002B1M286337
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
P24SH2R1E98DB003C0M299797
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
P24LH3L1E9A2A00XC0M299906
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG geändert.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
P24LEP6SCT67DCBB14M506649
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
P24S8L1E9A2B002B1M282716
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die Kommission wird die Kommission übermitteln.

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