0203 - 0204 - 0204 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthaltenen Daten zu verwenden. |
02- 466414 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
0239 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Erzeugnisse. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Erzeugnisse. |
0208 - 0208 - 0208 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Erzeugnisse. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
02-341397 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
611ak00016a | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. | keine |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
02- 035105 | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Maßnahmen gelten für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Verwendung von Zellstoff. |
02- 341384 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Erzeugnisse. |
02- 335975 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
0203 329 13 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. | Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk mit einem Schnittwerk aus einem Stahlwerk aus einem Stahlwerk. |
02- 348049 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Ausrüstung ist aus einem Stahlwerk mit einem Schnittwerk aus einem Stahlwerk aus einem Stahlwerk. |
0203 348 47 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten zu verwenden. |
Die Kommission | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
02- 347030 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
Die in Artikel 1 genannten | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten zu verwenden. |
Die Kommission | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die Kommission | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
02- 346946 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Erzeugnisse. |
02- 466541 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Daten zu verwenden. |
0203 - 0204 - 0204 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
0203 - 0204 - 0204 | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 genannten Maßnahmen gelten für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthaltenen Daten zu verwenden. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
0208 - 0208 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Erzeugnisse. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
02- 348051 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten. |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
Die Kommission wird die folgenden Informationen über die | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu entnehmen. |
02- 347 250 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten. |
02- 341944 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Verwendung von Zellstoff. |
Die Kommission | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Verwendung von Zellstoff. |
02- 0335094 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fahrzeuge. |