Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Ich habe eine Frage. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten und in den Drittländern zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten festzulegen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Erteilung von Zuschüssen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu erfüllen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 festgelegten Bedingungen für die Erteilung von Zuschüssen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erfüllen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Förderung der Entwicklung der ländlichen Entwicklung zu erfüllen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Ich bin wieder da. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Durchführung von Maßnahmen zu prüfen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer in der Gemeinschaft zu erfüllen. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten zu verwenden. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Durchführung von Maßnahmen zu prüfen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 genannten Maßnahmen gelten für die folgenden Kategorien: | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Erteilung von Zuschüssen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu erfüllen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 genannten Erzeugnisse. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Pvm098er12gs02aac2824000 ea0a |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 10 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geändert. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten und in den Mitgliedstaaten zu erfüllen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission übermitteln. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |